Ambulant betreutes Wohnen

Eingliederungshilfe oder Ambulant betreutes Wohnen: (BeWo) Was ist das?

Die Eingliederungshilfe bietet Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Assistenzleistungen zur Alltagsbewältigung. Diese Unterstützung fördert die individuelle Lebensgestaltung durch Beratung, Begleitung und zielgerichtete Unterstützung.

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist ein respektvoller und achtsamer Umgang sowie der Aufbau von Vertrauen zwischen den unterstützten Personen und den Fachkräften unerlässlich. Um dieses Vertrauensverhältnis zu stärken, erhalten die unterstützten Personen in der Regel eine feste Bezugsbetreuung, die sie auf Wunsch auch in ihrer Wohnung aufsucht.

Das Ziel des ambulant unterstützten Wohnens ist die umfassende Teilhabe der begleiteten Personen am gesellschaftlichen Leben in allen Lebensbereichen.


An wen wendet sich das assistierte Wohnen?

Das assistierte Wohnen oder Eingliederungshilfe kann jeder Erwachsene in Anspruch nehmen, bei dem eine chronische psychische Erkrankung vorliegt. Ferner ist eine eigene Wohnung oder das Zusammenleben mit Angehörigen in einem Haushalt Voraussetzung.


Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für das ambulant betreute Wohnen übernimmt nach Prüfung des Hilfebedarfes und der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen der Landschaftsverband Rheinland. Rechtsgrundlage für diese Förderung sind die Eingliederungshilfen gemäß §§ 99, 113 Absatz 2 Nr. 2, 78 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).


Wir suchen Verstärkung

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams Fachkräfte wie eine/n Sozialpädagoge/in, Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in oder mit Abschluss einer vergleichbarer Ausbildung/Studium in Krefeld.