Ambulant betreutes Wohnen

Ambulant betreutes Wohnen: Was ist das?

Ambulant betreutes Wohnen bietet Menschen mit psychischen Erkrankungen Hilfen bei der Alltagsbewältigung an. Das betreute Wohnen hilft Betroffenen bei der Bewältigung der persönlichen Lebenssituation durch Beratung, Begleitung und Unterstützung.
Zur erfolgreichen Zusammenarbeit bedarf es eines achtsamen Umgangs und der Bildung von Vertrauen zwischen Betreutem und Helfer*in. Damit dieses Verhältnis entstehen kann, hat der/die Betreute grundsätzlich denselben Ansprechpartner (Bezugsbetreuer*in), der auf Wunsch des/der Betreuten diese/n auch in dessen Wohnung aufsucht.

Ziel der Arbeit des betreuten Wohnens ist die Teilhabe des Betreuten am gesellschaftlichen Leben in allen Lebensbereichen.


An wen wendet sich das betreute Wohnen?

Betreutes Wohnen kann jeder Erwachsene in Anspruch nehmen, bei dem eine psychische Erkrankung vorliegt. Ferner ist eine eigene Wohnung oder das Zusammenleben mit Angehörigen in einem Haushalt Voraussetzung.


Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für das ambulant betreute Wohnen übernimmt nach Prüfung des Hilfebedarfes und der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen der Landschaftsverband Rheinland. Rechtsgrundlage für diese Förderung sind die Eingliederungshilfen gemäß §§ 99, 113 Absatz 2 Nr. 2, 78 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).


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